Klasse

E: für Anhänger über 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse

Von BF auf E

Beim Ziehen eines Anhängers über 750 kg höchst zulässige Gesamtmasse reicht ein B-Führerschein nicht aus, wenn Zugfahrzeug (PKW, LKW) inkl. Anhänger (Pferdewagen, Wohnwagen, ...) in Summe 3.500 kg Gesamtmasse überschreiten. Hierfür ist ein BE-Führerschein notwendig.

Achtung: Dabei kann es vorkommen, dass ein Anhänger, der bislang erlaubterweise von einem PKW gezogen wurde (Summe der höchst zulässigen Gesamtmasse unter 3.500 kg), beim Umstieg auf einen größeren PKW vom Fahrer mit einem B-Führerschein nicht mehr gezogen werden darf, weil nun die Summe der höchst zulässigen Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet.

Für langjährige Besitzer von B und F-Führerschein (mindestens 3 Jahre) hat sich der Gesetzgeber jedoch ein echtes Zuckerl einfallen lassen: Kann der Kandidat gegenüber der Behörde glaubhaft machen, dass er in den letzten drei Jahren schwere Anhänger (über 750 kg) gezogen hat (Zulassung reicht als Praxisnachweis bzw. eine formlose Bestätigung eines Zulassungsbesitzers), entfällt die Computerprüfung für den E-Schein (offiziell B+E-Klasse). Eine österreichische Lösung: Wer Praxis nachweisen kann, kann sich die Theorieprüfung ersparen ...

zurück