L17
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wie´s
geht...
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ab 15,5
Jahren
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Stichtag
für den Start ins Leben mit Schein ist dein 15,5 Geburtstag. Spätestens jetzt sollst du in
deiner Fahrschule einen Antrag auf eine
"vorgezogene Lenkberechtigung" für die Führerscheinklasse B
stellen.
In diesem Antrag müssen auch ein oder zwei Begleitpersonen genannt werden, mit denen die "Ausbildungsfahrten" durchgeführt
werden sollen.
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das brauchst
Du
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Bei der
Anmeldung in der Fahrschule benötigst du:
Auch später
nachbringen kannst du:
- Ein Passfoto (EU-Passbild))
- Gutachten
einer/eines in die Ärzteliste eingetragenen Ärztin/Arztes (Herz-Kreislauf
sowie neurologische Untersuchungen, Test des Hör- und Sehvermögens sowie
der Bewegungsfähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers)
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Kosten
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€ 30,00
- pro Begleiter
Die Begleitperson muss:
- seit
mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen,
- während
der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse
B gelenkt haben,
- in
einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb
der angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche
oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein
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Vorschriften
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Für
die Ausbildungsfahrten gelten folgende Vorschriften:
- Am
Ausbildungsfahrzeug ist vorne und hinten ein hellblaues Schild mit
Aufschrift "L17" (Größe 160 x 320 mm) und ein weißes
Schild mit der Aufschrift "Ausbildungsfahrt" anzubringen.
- Jedes
Fahrzeug das verkehrszuverlässig ist, ist auch für "L17" geeignet.
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noch
was
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Mitzuführen
sind:
- Führerschein
und Bewilligungsbescheid (Begleitperson)
- amtlicher
Lichtbildausweis (Bewerber).
- Es
gilt eine 0,1 Promille Blutalkoholgrenze für Bewerber und Begleiter
nullkommanix mit anderen Worten.
- Es gelten die üblichen erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. 100
km/h auf Freilandstraßen, 130 km/h auf Autobahnen.
- Es
ist ein Fahrtenprotokoll zu führen.
- Nach
1000 km und 2000 km Ausbildungsfahrten findet eine begleitende Schulung
in der Fahrschule statt. Diese besteht aus einem praktischen Teil und
einem persönlichen Gespräch. An diesen Schulungen muss auch die Begleitperson
teilnehmen.
- Weiters
sind die Fahrtenprotokolle mitzunehmen.
- Nach
mindestens 3000 km Fahrpraxis findet die Perfektionsschulung
statt, die sowohl aus theoretischen Einheiten, als auch aus Schulfahrten
auf der Autobahn besteht, wobei auch eine Fahrprüfung simuliert wird.
Die Fahrtenprotokolle müssen der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt
werden, damit die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung
erfolgen kann.
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die Prüfung
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Antreten
zur Computerprüfung darfst du gleich nach dem Kurs.
Die Fahrprüfung darfst du schließlich ab deinem
17. Geburtstag ablegen. der Schein ist dein. Du darfst jedoch bis zum 18.
Geburtstag nur in Österreich fahren.
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Übrigens
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Die Statistik aus Ländern, die mit diesem System schon länger Erfahrung
haben, spricht eine deutliche Sprache: Das Unfallrisiko der L
17-Ausgebildeten wesentlich
geringer als jenes derer mit "normaler"
Führerscheinausbildung.
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