L17

wie´s geht...

ab 15,5 Jahren

Stichtag für den Start ins Leben mit Schein ist dein 15,5 Geburtstag. Spätestens jetzt sollst du in deiner Fahrschule einen Antrag auf eine "vorgezogene Lenkberechtigung" für die Führerscheinklasse B stellen. 
In diesem Antrag müssen auch ein oder zwei Begleitpersonen genannt werden, mit denen die "Ausbildungsfahrten" durchgeführt werden sollen.

das brauchst Du

Bei der Anmeldung in der Fahrschule benötigst du:

  • Meldezettel
  • € 130,-
Auch später nachbringen kannst du:
  • Ein Passfoto (EU-Passbild))
  • Gutachten einer/eines in die Ärzteliste eingetragenen Ärztin/Arztes (Herz-Kreislauf sowie neurologische Untersuchungen, Test des Hör- und Sehvermögens sowie der Bewegungsfähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers)

Kosten

€ 30,00 - pro Begleiter
Die Begleitperson muss:

  • seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen,
  • während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben,
  • in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb der angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein

Vorschriften

Für die Ausbildungsfahrten gelten folgende Vorschriften:

  • Am Ausbildungsfahrzeug ist vorne und hinten ein hellblaues Schild mit Aufschrift "L17" (Größe 160 x 320 mm) und ein weißes Schild mit der Aufschrift "Ausbildungsfahrt" anzubringen.
  • Jedes Fahrzeug das verkehrszuverlässig ist, ist auch für "L17" geeignet.

noch was

Mitzuführen sind:

  • Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleitperson)
  • amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber).
  • Es gilt eine 0,1 Promille Blutalkoholgrenze für Bewerber und Begleiter – nullkommanix mit anderen Worten.
  • Es gelten die üblichen erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. 100 km/h auf Freilandstraßen, 130 km/h auf Autobahnen.
  • Es ist ein Fahrtenprotokoll zu führen.
  • Nach 1000 km und 2000 km Ausbildungsfahrten findet eine begleitende Schulung in der Fahrschule statt. Diese besteht aus einem praktischen Teil und einem persönlichen Gespräch. An diesen Schulungen muss auch die Begleitperson teilnehmen.
  • Weiters sind die Fahrtenprotokolle mitzunehmen.
  • Nach mindestens 3000 km Fahrpraxis findet die Perfektionsschulung statt, die sowohl aus theoretischen Einheiten, als auch aus Schulfahrten auf der Autobahn besteht, wobei auch eine Fahrprüfung simuliert wird.  Die Fahrtenprotokolle müssen der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden, damit die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erfolgen kann.

die Prüfung

Antreten zur Computerprüfung darfst du gleich nach dem Kurs.

Die Fahrprüfung darfst du schließlich ab deinem 17. Geburtstag ablegen.– der Schein ist dein. Du darfst jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Österreich fahren.

Übrigens

Die Statistik aus Ländern, die mit diesem System schon länger Erfahrung haben, spricht eine deutliche Sprache: Das Unfallrisiko der L 17-Ausgebildeten wesentlich geringer als jenes derer mit "normaler" Führerscheinausbildung.